Rathgasse, Blick auf Einmündung Kirdorfer Straße
Rathgasse mit in der Achse stehender Nummer 7/9
Rathgasse 13, 15
Zur Weberstraße aufsteigender Arm der Rathgasse (Nr. 9-15)
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Bad Homburg, Stadt
Bad Homburg
Kirdorf
  • Gesamtanlage
Rathgasse

Rathgasse: 3, 5, 7/9, 11, 13, 15 6, 8, 10/12

Die Gesamtanlage VIII umfasst die beidseitige Bebauung der Rathgasse mit den Nummern 3, 5, 7/9, 11, 13, 15 und 6, 8, 10/12.

Der mit Wiederentdeckung des Elisabethenbrunnens (1834) und vor allem nach Eröffnung der Spielbank im Kurhaus (1843) in Homburg einsetzende wirtschaftliche Aufschwung zeitigte auch in der Nachbargemeinde Kirdorf Auswirkungen. Dem sprunghaften Anstieg der Einwohner, bedingt durch Zuzüge von mehrheitlich in Homburger Dienstleistung und im Handwerk beschäftigter Personen, antwortete seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ein die Nachfrage nach Wohnraum abdeckendes Baugeschehen.

Kirdorf erfuhr damals nicht nur eine Erweiterung unmittelbar über den historischen Ortskern hinaus, sondern fand auch, aufgrund seiner das Stadtgefüge Homburgs berührenden Gemarkungsgrenze, direkten baulichen Kontakt mit der Kurstadt.

So wurde ab den 50er Jahren des 19. Jahrhunderts die Kirdorfer Straße, die bis 1830 noch baufreie Chaussée gewesen war, mit Wohnhäusern sukzessive dicht bestückt. Damit gelang der Anschluss an die Bebauung Höhestraße. Ab 1880 schließlich wurde mit der Erschließung von Seitenarmen begonnen.

Unter diesen in die bis dahin unberührte Feld- und Wiesenflur greifenden Straßen nimmt die Rathgasse (Rath''sche Gasse) eine örtliche Sonderstellung ein. Denn entgegen der ansonsten schrittweise erfolgten Entwicklung (z.B. Herzberg- und Brendelstraße ) wurde sie 1880/81 in einem Guss mit Wohnhäusern bebaut. Vermutlich stellt diese Wohnsiedlung ein Unternehmen des damals ortsansässigen Zimmermeisters Georg Rath dar.

Die Rathgasse nimmt ihren Anfang an der Kirdorfer Straße, geht nach leichter Biegung in eine Gerade über und bricht bei Nr. 8 im rechten Winkel ab. Der weitere, linear verlaufende Abschnitt endete vorerst an der Grundstücksgrenze von Nr. 15 im Feld. Eine Fortsetzung fand sie erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts im Zusammenhang mit der Erschliessung Weberstraße.

Durch die Winkelstruktur erreichte der Schöpfer der kleinen Straßensiedlung eine bestmögliche Nutzung des zur Verfügung stehenden, räumlich beengten Areals. Seine Größe und auch sein Umriss entsprechen einem (im Urkataster von 1828 festgehaltenen) "Grebe" genannten Flurstück, das ursprünglich über den an der Wendelinkapelle beginnenden und ins Wendelfeld (Teil der Allmende, in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts aufgeteilt und privatisiert) führenden Viehtrieb erschlossen war.

Mit der Bebauung Rathgasse war einerseits ein Ensemble realisiert worden, mit dem man sich formal und stilistisch offensichtlich an kurstädtischen Straßenzügen, wie etwa Elisabethen-, Kasernen- und Höhestraße, orientiert hatte. Ein städtebaulich urbaner Akzent war darüberhinaus mit dem Doppelhaus Nr. 7/9, das zweigeschossig und mit Zwerchhaus ausgestattet den ersten Gassenabschnitt frontal beherrscht, gesetzt worden. Andererseits macht sich auch ein Eingehen auf die Erwartungen und Bedürfnisse der damaligen, in städtischer Randlage lebenden Bewohner bemerkbar. Eine freie und damit lichte Streuung der Häuser, Nutzgärten und Nebengebäude wie Kleintierstallungen etc. lassen noch heute diesen Aspekt deutlich erkennen.

Die kubischen, ein- bis zweigeschossigen Wohnhäuser erheben sich bündig an der Gasse und traufständig über markanten Sockeln und weisen, abgesehen von Nr. 7/9, durchweg Satteldächer mit Gauben auf. Seitlich bzw. rückwärts erschlossen präsentieren sie zur Siedlungsgasse hin spätklassizistisch lisenengegliederte, teilweise dezent neogotisch ornamentierte und von Schwibbogenöffnungen axial durchfensterte Fronten.

Unter den baulichen Veränderungen bzw. Erneuerungen, die den Wohnhäusern an der Rathgasse während ihres hundertjährigen Bestehens zukamen, sind in erster Linie ein vom originalen Entwurf abweichender Kniestock (Nr. 5) und die gestalterische Veränderung einer Fassade durch Einsetzen eines quergelagerten Fensters (Nr. 15) zu nennen. Ebenso atypisch für das Erscheinungsbild sind die seitlichen Anbauten von Nr. 3 und 5, mit denen ein ahistorischer Gebäudeverbund entstand. Weniger auffallend, da im Straßenbild kaum zur Wirkung kommend, vollzogen sich hingegen rückwärtige Hauserweiterungen (Nr. 6, 10).


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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