Bornstr. 7, Giebelständiges Wohnhaus (links) und Nebengebäude mit Inschrift
Ober-Erlenbacher-Straße
Bornstraße
Martinskirchstraße
Ortskern Ober-Erlenbach mit der inmitten des alten Kirchhofes liegenden und mit der Fassade zur Hauptader (Ober-Erlenbacher-Straße) ausgerichteten Martinskirche. Luftaufnahme, Archiv der Bauaufsichtsbehörde Stadt Bad Homburg v.d.H. (Foto: Joh. Phil. Gottschalk)
Homburg. Souvenirblatt mit 10 Ansichten. Stahlstich koloriert, um 1850, StAH. In der Bildmitte dargestellt ist eine (idealisierte) Ansicht von Homburg v.d.H. mit dem Niederfeld und den Audenwiesen im Vordergrund. Die Randvignetten zeigen die an der Brunnenallee gelegenen Kaiser-, Stahl- und Elisabethenbrunnen und den Ludwigbrunnen mit ihren damaligen Fassungen und Randbepflanzungen (obere Reihe v.l.), das vom Weißen Turm überragte Landgrafenschloss mit dem vorgelagerten Großen Teich, das von den Pächtern Blanc 1852 erweiterte Kursaalgebäude mit der zur Louisenstrasse blickenden Fassade und die Inselcolonnade im Kleinen Tannenwald (untere Reihe v.l.) sowie das Ausfluglokal "Waldlust" am verlängerten Schwedenpfad und das monumental wiedergegebene Hotel "Bellevue" an der Ludwigstraße (zur Linken und zur Rechten).
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Bad Homburg, Stadt
Bad Homburg
Ober-Erlenbach
  • Gesamtanlage
Ortskern Ober-Erlenbach

Bornstraße: 1, 3, 5, 7, 37, 39, 69 (KD)

Martinskirchstraße: 1 (KD) 2

Ober-Erlenbacher-Straße: 3 (KD), 5/7, 7, 9 (KD), 11 (KD) 4, 6, 8, 10, 12 (KD), 14, 16 (KD), 18 (KD), 22

Die Gesamtanlage XIV umfasst einen substantiell wohlerhaltenen Teilbereich des historischen Ortskerns Ober-Erlenbach. Zu diesem gehören die beidseitige Bebauung der Ober-Erlenbacher-Straße und baulicher Bestückung eines namenlosen Seitenarmes sowie Parzellen an der Bornstraße.

Das Erscheinungsbild der dörflichen Hauptader wird nachhaltig bestimmt vom Bestand traufständiger, die Straße langgestreckt und teilweise im Verbund säumender, hofseitig erschlossener Wohnhäuser. Diese wohl noch dem 16. Jahrhundert verhaftete Bebauungsform zeigt erfreulich wenige, in folgenden Lagen jedoch nennenswerte, strukturaufbrechende Störungen: Weitung des Straßenraums durch Abbruch der Nr. 6 (ehemals bündig an der Straße traufständig stehendes Wohnhaus mit Torbau); Öffnung des Mündungsbereichs Martinskirchstraße (Entfernung eines ecklagigen, ehemals im Fassadenverbund mit Nr. 5 gestandenen Wohnhauses); Abbruch der Hofreite (vormals) Nr. 9 (ecklagiges Wohnhaus, Stall, Scheune) zur Schaffung des Kirchenvorplatzes; Umfassende Erneuerung des Anwesens Nr. 22 (Lagetausch von Wohnhaus und Nebengebäude sowie Bildung der Straßenflucht).

Der Gesamtanlagenbereich Bornstraße wiederum wird durch Bebauung bestimmt, die der Zeit nach dem 30jährigen Krieg entstammt. Diese Bautengeneration ist gekennzeichnet durch Hofreiten mit giebelständigen Wohnhäusern, beispielhaft erhalten mit Nr. 7. Dieser Bebauungsform hatten ursprünglich auch die Häuser 1, 3, 5 entsprochen.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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