Alt Gonzenheim 25/27
Alt Gonzenheim 25, Erschließungsseite
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Bad Homburg, Stadt
Bad Homburg
Gonzenheim
  • Alt Gonzenheim 25
  • Alt Gonzenheim 27
Doppelhausvilla mit Stützmauern und Nebengebäuden
Flur: 10
Flurstück: 151/8, 153/8

Die Bebauung des steil zum "Vicinalweg" abfallenden Grundstücks gelang mit einem diese problematische Formation geschickt nutzenden Entwurf. Auf dem hoch gelegenen Plateau erhebt sich die frontal mit kolossaler Pilasterordnung gegliederte und damit die innere Zweiteilung verbergende Doppelhausvilla. Axial durchfensterter, verputzter Kubus von zwei Geschossen mit Walmdach und Zwerchhaus. Klassisch, repräsentativ konzipierte, im Dekor dem Jugendstil verbundene Architektur. Bezüge zum Aussenraum werden sowohl im Gartenbereich, als auch mit den (hälftig erhaltenen) Pergolen, die über der die straßenseitige Böschung abfangenden Stützmauer liegen, hergestellt. Der Klappsymmetrie des Grundrisses gehorchen Außentreppen sowie die seitlichen Nebengebäude. Diese mit Zeltdach versehenen Bauten beinhalten je einen vom Garten her zugänglichen Raum und eine Garage, rare Beispiele aus der Frühzeit dieses Bautyps. Die wohl um 1910 entstandene Villenanlage stellt durch das funktionale Ineinandergreifen von stileinheitlichen Architekturen und Außenanlagen ein höchst interessantes Ensemble dar. Kulturdenkmale aus architekturgeschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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