Wilhelmstraße 193-195, ehem. E-Werk
Wilhelmstraße 193-195, ehem. E-Werk vor den Teilabbrüchen
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
Auerbach
  • Schillerstraße 36D
Ehem. Elektrizitätswerk
Flur: 11
Flurstück: 227/1

Im Jahr 1896 von dem deutschstämmigen Amerikaner Otto Eduard Beck finanziertes Elektrizitätswerk. Beck war auf einer Europareise zufällig nach Auerbach gekommen und hatte hier seine künftige Ehefrau kennen gelernt. Nach der Eheschließung 1893 ließ er sich in Auerbach nieder und wollte als wohlhabender, fortschrittsbegeisterter Mann seiner neuen Heimat die Segnungen der modernen Technik zukommen lassen.

Der noch heute weitgehend erhaltene Komplex des E-Werkes setzt sich aus einem Maschinen- und einem Kesselhaus, einem Akkumulatorenraum, einer Werkstatt und einem Wasserturm zusammen. Der ursprünglich 30 m hohe, zwischenzeitlich veränderte Schornstein wurde 1999 niedergelegt. Die gesamte Anlage ist in zweifarbigem, rot-gelbem Ziegelmauerwerk errichtet. Die große, nachträglich durch eine Zwischendecke unterteilte Halle, in der die Dampfmaschinen untergebracht waren, wird von einem Satteldach überspannt und von hohen Korbbogenfenstern belichtet, die in Wandrücklagen eingeschnitten sind. Unter der Traufe Konsolfries, die Giebel der Schmalseiten mit historistischen Muschelbekrönungen und Kugelaufsätzen in Sandstein geschmückt. Der hohe, vierseitige Turm mit auskragender Plattform, darauf kleines Türmchen mit Spitzhelm und Kugelbekrönung (Blitzableiter). Im Turm befanden sich später die Öltanks. In der Halle haben sich noch originale Fenster mit mehrfarbigen Gläsern sowie alte Türen erhalten.

Das E-Werk wurde 1914 von der Familie Beck an das Gruppengas- und Elektrizitätswerk Bergstraße AG Bensheim verkauft. Es diente ab den dreißiger Jahren bis 1999 als Fabrikationsstätte einem chemischen Unternehmen, das nach dem Zweiten Weltkrieg diverse Anbauten hinzugefügt hat.

Als typische Industrieanlage des späten Historismus ist das ehemalige Elektrizitätswerk für Bensheim und Auerbach von orts- und technikgeschichtlicher Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
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