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Spätklassizistisches, zweigeschossiges, verputztes Fachwerkwohnhaus mit Satteldach und verschieferter Giebelseite. Dreiachsige, von durchlaufendem Gesims gegliederte Hauptfront. Zur Talseite ein doppelstöckiger, hölzerner Verandenanbau. Der Bau war nach 1866, nachdem der über das Grundstück verlaufende, zur Untermühle führende Eselpfad in private Hand übergegangen war, entstanden. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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