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Freistehendes, zweigeschossiges und verputztes Fachwerkwohnhaus mit verschieferter Giebelseite und Satteldach. Einfach geschnittene, vierachsige Hauptfassade. Die hölzernen Fenster- und Türgewände sowie der unter der Traufe verlaufende Zahnschnittfries sind Bestandteile der originalen Ausstattung. Der traufständige Bau gehört wie die Nummern 21 und 23 zu der in spätbarocker Tradition stehenden Bebauung der Straße Am Mühlberg. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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