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Zweigeschossiges, traufständig über deutlichem Sockel errichtetes, verputztes Fachwerkwohnhaus mit verschieferter Giebelseite und Satteldach. Vierachsig organisierte, den Eingang aufnehmende Hauptfassade. Das im späten 18. Jahrhundert entstandene Gebäude stellt ebenso wie seine beiden Nachbarhäuser ein gut erhaltenes Beispiel der in spätbarocker Manier erfolgten, die "Siebenhäusergasse" im südöstlichen Bereich vervollständigenden Bebauung dar. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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