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Freistehendes, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit leichtem Geschossüberstand und Satteldach. An der Hauptfront axial einander zugeordnete Öffnungen wie Doppelfenster einerseits und 1er Fenster und Tür andererseits. Das freigelegte Fachwerk zeigt kräftige Eckständer, am nordwestlichen Teil Mannformen und frontalen Brüstungsschmuck in Form von Negativraute und der (erneuerten) Kombination von Rhombe und Andreaskreuz. Das Haus ist Teil der barocken, einseitigen, ursprünglich sieben Häuser aufweisenden Straßenbebauung. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |