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Nebengebäude des 1865 errichteten Wohn- und Geschäftshauses Louisenstraße 44. Das wenig später in einfacher, klassizistischer Form erbaute Nebengebäude, ein über Ausgleichsockel stehender, verputzter Bau mit Satteldach, stellte eine die seitliche (nicht erhaltene) Hofraumbebauung in Riegelfunktion ergänzende Maßnahme dar. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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