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Wie die übrigen Häuser an der südlichen Straßenseite als Teil der Wilhelm Beker''schen Überbauung 1865 errichtetes, spätklassizistisches Wohnhaus. Zweigeschossiger, traufständiger, verputzter Bau mit Satteldach und zwei Gauben. Zweiachsige, horizontal durch Sockelzone und Gurtgesims gegliederte Fassade mit einfach geschnittenen, von Sohlbank und Sturz jeweils zu Zweieröffnungen übergreifend verklammerten Fenstern. Ein historisierendes Element stellen die zwischen den Öffnungen angebrachten Spiegel mit Beschlagwerk in Stuck dar. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |