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Materialvielfältige Villa von zwei Geschossen mit lebhafter Walmdachlandschaft. Datiert 1901. Zweiseitig freistehendes, an Front und Seite bis in die Fachwerkgiebel durchgestaltetes, üppig im Sinne des Jugendstils dekoriertes Gebäude (ornamentale und konstruktive Teile in Sandstein skulpiert). Die Fassade mit Erker, Balkon, Verandenvorbau mit Freisitz und flach gewölbter Fenstergruppe vielfältig mit dem Aussenraum korrespondierend. Bis ins Detail (Blumenschalen, Versprossung der Fenster, Zaun) ausserordentlich gut erhaltener Bau. Von höchster Qualität die Überdachung des Eingangs. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |