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Gleichzeitig mit Nr. 36 errichtetes und mit diesem identisches Wohnhaus. Balkonanbau 1897. Die Häuser knüpfen stilistisch an einen 1865 geplanten und mit Kaiser Friedrich-Promenade 35 und Elisabethenstr. 42 teilweise realisierten, die untere Audenstraße miteinbeziehenden Baublock an. Sie sind beispielhaft für die gerade in der Endphase der Erschliessung im Bereich Obere Promenade/Elisabethenstraße im Zusammenhang mit grossflächigen Baumassnahmen einsetzende Typisierung. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |