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1864 errichtetes, traufständiges, dreigeschossiges Wohnhaus. Bauherr Justus Schuler. Grosszügig angelegte, durch Lisenen in drei Zonen geteilte Front mit seitlichen Risalitbildungen. Noch frühklassizistisch die im Brüstungsbereich der axial geordneten Schwibbogenfenster sich abspielende und im Kranzgesims einen Abschluss findende Horizontalgliederung. Romantisch-historisierend das im Erdgeschoss erhaltene Masswerk der Fensterbrüstungen. Die einseitige Freistellung des Baus aufgrund der Einfahrt ursprünglich wohl nicht intendiert. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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