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Traufständig über Sockelzone stehendes Wohnhaus, dessen Front Züge eines von der Hochrenaissance beeinflussten Klassizismus trägt. Über dem spundierten Erdgeschoss ein glatt verputztes, von einem Triglyphenfries beschlossenes Geschoss von höchst dekorativer Wirkung: mittig ein übergiebeltes, in der Brüstungszone ein mit Stuckornamentik (Muschel und Rebblätter) versehenes Zentralfenster, seitlich je zwei, in einem Rahmen von Pilastern und Gebälk stehende Öffnungen. Das Wohnhaus wurde um 1870 errichtet. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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