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Einseitig freistehendes, straßenseitig zur Linken erschlossenes Wohnhaus von drei Geschossen mit Satteldach. Sechsachsig durchfensterte, einzig im Brüstungsbereich horizontal gegliederte, zentral durch Balkone akzentuierte Fassade. Der geschossweise variierte, aus dem klassizistischen Fundus geschöpfte Bauschmuck ist ausschliesslich an die oben gerundeten Rahmen der Rechteckfenster sowie an die zugehörigen Brüstungsfelder gebunden. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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