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Traufständig zwischen die Nachbarhäuser (Eckhaus Nr.20 modern ersetzt) eingestelltes, über Tor erschlossenes, dreigeschossiges Wohnhaus mit gaubenbesetztem Satteldach. 1864 erbaut. Bauherr J. Schuler. Mit Fensterachsen vertikal gegliederte, lediglich durch den Zahnschnittfries horizontal akzentuierte, dreizonige Putzfront. Die Mitte von zwei identischen, klassizistischen Gusseisenbalkonen besetzt gehalten. Das zaghafte Auftreten von Fensterarchitektur (triglyphenartig ausgebildete Stützen der Sohlbänke) beruht wohl auf einer über die Zeit erfolgten Reduzierung des Motivbestands. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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