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Spätklassizistisches, konservativ kubisch gestaltetes, traufständiges Wohnhaus von zwei Geschossen mit giebelseitig leicht vorgezogenem Satteldach, Zwerchhaus und Gauben. Lisenengegliederte, durch Gesimse segmentierte Front mit zweiachsigen Vertikalzonen und mittig gelegenem Eingang sowie Balkon. Die unter dem Einfluss eines ländlich-heimatlich geprägten Jugendstils vorgenommene Gestaltung des Zwerchhauses (querovaler oculus, Krüppelwalm, applizierter Segmentbogen) entstammt wohl einer um 1900 anzusiedelnden Umbauphase. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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