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Wohl um 1860 errichtetes, klassizistisches Wohnhaus. Über Sockel stehender Bau von drei Geschossen mit risalitgegliederter, übergiebelter und axial geordneten Segmentbogenfenstern durchbrochener Fassade. Die Öffnungen des zweiten Geschosses mit Überdachungen, die auf geschuppten und auf Muscheln aufliegenden Volutenkonsolen ruhen. Die mittigen, wie auch die seitlichen, zierlichen, von Eisenkonsolen getragenen Balkone offensichtlich im Nachtrag angebracht. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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