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In Verlängerung des Ausbaus Höhestraße errichtetes Wohnhaus des späten 19. Jahrhunderts. Hart an der Straße stehender, rückwärtig erschlossener Bau von zwei Geschossen mit Walmdach. Die Frontalausbildung in Form, Gliederung und Dekor dem Spätklassizismus verhaftet, mit der in malerischem Fachwerk gehaltenen Dachzone (Drempel und Zwerchhaus) jedoch gleichzeitig einer ländlichen Architektur zugewandt. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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