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In neogotischer Formensprache errichtete und mit der für den zuständigen Architekten Louis Jacobi typischen Inkrustation aus Kieselsteinen versehene Friedhofkapelle. Die Gruft der Unterkirche in Form und Maß dem Hl. Grab auf dem protestantischen Friedhof (Saalburgstraße ) entsprechend. Die an Allerseelen 1879 eingeweihte Kapelle ist eine Stiftung der Homburger katholischen Gemeinde, mit der das die damals junge Gemeinde großzügig unterstützende Ehepaar Johann und Rosalie Jung Denkmal und zugleich letzte Ruhestätte erhalten hatte. Kulturdenkmal aus orts-, architektur- und religionsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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