Gluckensteinweg o. Nr., Friedhofskapelle auf Katholischem Friedhof
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Bad Homburg, Stadt
Bad Homburg
  • Gluckensteinweg 38
Friedhofskapelle auf Katholischem Friedhof
Flur: 9
Flurstück: 776/17

In neogotischer Formensprache errichtete und mit der für den zuständigen Architekten Louis Jacobi typischen Inkrustation aus Kieselsteinen versehene Friedhofkapelle. Die Gruft der Unterkirche in Form und Maß dem Hl. Grab auf dem protestantischen Friedhof (Saalburgstraße ) entsprechend. Die an Allerseelen 1879 eingeweihte Kapelle ist eine Stiftung der Homburger katholischen Gemeinde, mit der das die damals junge Gemeinde großzügig unterstützende Ehepaar Johann und Rosalie Jung Denkmal und zugleich letzte Ruhestätte erhalten hatte. Kulturdenkmal aus orts-, architektur- und religionsgeschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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