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Über hohem Sockel zweigeschossig sich erhebendes, traufständiges verputztes Fachwerkhaus mit leichtem Geschossüberstand und Satteldach. Der ursprünglich höher gelegene Eingang (siehe Nr. 3) war über eine Freitreppe erschlossen. Dreiachsige Organisation der Fassade mit zu Paaren zusammengezogenen Fenstern. Ein Fassadenbruch verrät die Naht zwischen dem älteren Teil wohl des frühen 18. Jahrhunderts rechts und der später verbauten Hofeinfahrt links. Der Bau ist wichtiger Entwicklungsträger in der Ausbildung der erhaltenen Bauzeile Herrngasse. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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