Metzlerscher Badetempel, Zustand 2004
Metzlerscher Badetempel während der Restaurierung im Mai 2007
Metzlerscher Badetempel, Rückseite, Zustand 2004
Metzlerscher Badetempel, Ostansicht, Zeichnung Salins de Montfort 1798
Metzlerscher Badetempel, Saal, Zeichnung von Geh, um 1930
Einfriedung des Lili-Parks, Herrnstraße 100
Einfriedung des Lili-Parks, Herrnstraße 100
Metzlerscher Badetempel, restaurierter Saal im Mai 2007
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Offenbach, Stadt und Landkreis
Offenbach
  • Herrnstraße 100
Metzlerscher Badetempel (So genannter ''Lili-Tempel'')
Flur: 3
Flurstück: 239/8

Am Rande des Lili-Parks gelegen, ließ der so genannte "Lili-Tempel" bis vor kurzer Zeit kaum erahnen, welchen Anziehungspunkt der Badetempel einst für die Offenbacher und Frankfurter Gesellschaft darstellte. Damals direkt am Main gelegen wurde der Badetempel 1798 vom französischen Architekten Nicolas Alexandre de Salins de Montfort, der sich seit 1792 in Frankfurt aufhielt, geschaffen. Auftraggeber des Gebäudes war der Geheime Rat und Frankfurter Bankier Friedrich Metzler. Sechs Jahre zuvor erwarb Metzler das Grundstück mit Wohnhaus von der Familie Bernard.

Der Metzlersche Badetempel wird im Volksmund "Lili-Tempel" genannt. Diese Bezeichnung geht auf einen Besuch des jungen Johann Wolfgang von Goethe 1775 in Offenbach zurück, bei dem er in diesem Garten seine damalige Verlobte, die Frankfurter Bankierstochter Anna Elisabeth Schoenemann, genannt "Lili", traf. Da der Badetempel damals jedoch noch nicht bestand, ist die Bezeichnung eher irreführend. Das Verlöbnis endete schon im Herbst und zur Bauzeit des Tempels war Lili bereits 20 Jahre mit Baron Bernhard Friedrich von Türckheim verheiratet. Geheimrat Metzler nutzte das Anwesen zunächst als Sommersitz, ab 1803 als ständigen Alterssitz.

Der Badetempel diente im Erdgeschoss als Gartenhaus mit der Rotunde als Eingang, im Untergeschoss, am abfallenden Gelände zum Main, befand sich das eigentliche Bad. Auch Garten und Wohnhaus erfuhren eine neue Gestaltung. 1825 starb Friedrich Metzler. Das Anwesen wurde 1833 an den Frankfurter Bürger Gerothwohl verkauft, 1841 erwarb Adolf Krafft die Liegenschaft. Die Familie Krafft hielt den Besitz bis 1916. J. Carl Stroh, der Direktor der Firma Gebrüder Bernard, kaufte das Gelände, das jedoch bereits seit 1892 durch die Verlängerung der Herrnstraße bis zur Mainstraße zerteilt wurde. 1893 wurde der Maindamm fertig gestellt und dem Bau damit die Lage am Wasser entzogen. Seit 1951 gehörten Park und Tempel der Stadt und waren öffentlich zugänglich. Seit 2005 wieder in privater Hand und seither aufwändige Wiederherstellung und moderne Ergänzung mit einem Wohn- und Bürogebäude.

Das Gelände um den Badetempel wurde vom Architekten Salins de Montfort in drei Terrassen angelegt, wobei die unterste Terrasse nur wenig über dem Niveau des Mains lag und einen direkten Zugang zum Untergeschoss des Badehauses bot. Es gab zudem eine Bootsanlegestelle, und eine Balustrade grenzte den Garten zum Main hin ab. Das Untergeschoss ist aus Granitblöcken gebildet und zum Main hin halbrund geschlossen. Zwei Fenster gaben einst den Blick auf den Main frei. Es enthielt ursprünglich folgende Zimmeraufteilung: Eingangsbereich, Vorzimmer, Badezimmer, Badewanne, Tauchbad, Heizungsanlage, Kaltwasserreservoir. Über die Ausstattung ist nur wenig belegt. Zum einen wurde das Bad im Volksmund "Marmorbad" genannt, zum anderen gibt es zeitgenössische Berichte mit Hinweis auf eine Verkleidung mit Spiegelplatten. Von beidem ist heute nichts mehr erhalten. Das Erdgeschoss war als Gartenpavillon gestaltet. über eine dreistufige Freitreppe erhebt sich die Rotunde als ehemaliger Eingangsbereich. Ein Verbindungsgang führte zu einem Saal. Die Rotunde bot zudem die Möglichkeit, in die Grotte, in das Untergeschoss oder auf das Dach der Rotunde zu gelangen. Die Rotunde öffnet sich zum Garten hin mit einem viersäuligen Portikus korinthischer Ordnung. Darauf ruht der Architrav, der mit Lorbeergirlanden und Perlstäben verziert ist. Darüber folgen ein glatter Fries, Eierstab, Klötzchenfries und Perlstab. Zwei Steinlagen sind noch vom Übergang zur ursprünglichen Kuppel erhalten. Bis zur jüngsten Restaurierung war die Rotunde von einem hölzernen Notdach gedeckt. Die Rotunde war einst mit Stuckmarmor ausgekleidet, am Kuppelansatz gab es eine Skulpturengruppe, die Kuppel selbst war kassettiert und mit Stuckrosetten verziert. Der Fußboden war mit schwarzen Marmorplatten und weißen Kalksteinen ausgelegt. Zudem soll eine Kopie der berühmten Venus Medici in der Rotunde gestanden haben. Die Grotte wird im Außenbereich von einer Aufeinandertürmung von Felsblöcken gebildet. Des Weiteren schloss sich im Erdgeschoss ein Gewächshaus an, das heute nicht mehr erhalten ist. Der rechteckige Bau, der den Saal enthält war einst verputzt und mit einem weißen oder hellgrauen Anstrich (evtl. mit Fugenstrich) versehen. Der Saal selbst ist oval angelegt mit ca. 6 x 8m Ausmaß. Seine Ausstattung ist nicht erhalten. Diese war sehr aufwändig und kostbar, z.B. mit Marmorkamin, seidenstoffbespannten Wänden und Parkettboden, ausgeführt. Durch raffinierte Mechanismen konnten die Fenster in Wänden und Decke des Salons geöffnet bzw. geschlossen werden. Diesem Hauptraum schließt sich zum Main hin ein halbrunder, ehemals gedeckter Balkon an. Er wurde einst von einer Balustrade und Postamenten mit vier kannelierten ionischen Säulen geschlossen.

Es bleibt festzuhalten, dass die Ausführung und Ausstattung des Badetempels für einen Privatmann besonders kostbar und repräsentativ war und sicher für verschiedene gesellschaftliche Anlässe den passenden Rahmen bot. So war der Tempel weit über die Grenzen Offenbachs hinaus als Sehenswürdigkeit bekannt. Er war Ausdruck für den Reichtum und den erlesenen Geschmack und die Bildung seines Besitzers.

Zugehörig die Einfassung des Liliparks an Main- und Herrnstraße mit aufwändig gestalteten Sandsteinpfosten, Eisengittern und Backsteinmauern. Betonung der Ecken durch Pavillonbauten. Hohe, eingeschossige Sandsteinbauten mit vierseitigen Bogenöffnungen. Reiche Dekoration durch Quaderung, Fruchtgehänge, ausladendes Kranzgesims und bekrönende Knäufe.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

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