Kaiser-Friedrich-Promenade 21
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Bad Homburg, Stadt
Bad Homburg
  • Kaiser-Friedrich-Promenade 21
Wohnhaus
Flur: 11
Flurstück: 43

Das 1873 von Heinrich Scheller errichtete und mit Brandmauer an Nr.19 angefügte Wohnhaus erhielt von Holler eine diesem in der Aussenarchitektur adäquate Gestaltung. Die zweigeteilte Fassade unterscheidet sich lediglich durch reicher entworfene, farblich abgesetzte, spätklassizistische Fensterrahmungen und -überdachungen. Die nahtlose Verschmelzung beider Häuser zu einem für diese Seite der Oberen Promenade typischen Baublock gelang optisch auch mittels des einheitlichen Satteldaches (s. Änderung der Dachformation von Nr.19). Das Wohnhaus ist im Gegensatz zum benachbarten Immobil seitlich über die Hofeinfahrt erschlossen. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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