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Das spätklassizistische Doppelwohnhaus entstand um 1865/66 nach Entwurf Holler. Als Bauherren zeichneten Georg Sauer, Kirdorf (Nr.23), und Wilhelm Reimann (Nr.25). Die rückseitig erschlossenen Wohnhäuser besitzen klappsymmetrisch sich deckende Fassaden, die ruhig horizontal gegliedert eine gestalterische Dichte in den, den vierachsigen Mittelteil flankierenden Seitenrisaliten aufweisen. An diesen, dreiachsig mit eng stehenden, im Obergeschoss überdachten Rechteckfenstern belegten Seiten wurden 1897 gusseiserne Balkone angefügt. Abweichend vom Originalentwurf stellt sich heute die Dachzone, ursprünglich aus einem gaubenbesetztem Satteldach bestehend, dar: Nr. 23 erhielt 1907 grossformatige Gauben, Nr. 25 zeigt sich um ein Geschoss aufgestockt.
Haus Nr. 23 verfügt im Hofraum über ein, die hölzerne Terrasseninstallation traufständig beschliessendes, um 1880 entstandenes Gartenhaus. Der eingeschossige, verputzte Bau mit Satteldach setzt mit seiner Gestaltung (zierliche Holzsägearbeit und Butzenverglasung) einen malerisch-verspielten Akzent im dreiseitig von Mauern umschlossenen Hof. Kulturdenkmale aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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