Ernst-Ludwig-Promenade 16
Ernst-Ludwig-Promenade 16, Grundriss Ober- und Erdgeschoss
Ernst-Ludwig-Promenade 16, hist. Fotografie
Ernst-Ludwig-Promenade 16, Eingang, hist. Fotografie
Ernst-Ludwig-Promenade 16, Diele
Ernst-Ludwig-Promenade 16, Nebengebäude
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
Auerbach
  • Ernst-Ludwig-Promenade 16
Landhaus Rehn
Flur: 5
Flurstück: 80/28

Für den aus Hamburg stammenden Kaufmann Ernst Hermann Rehn 1907/08 errichtetes Landhaus. Entwerfender Architekt war Georg Metzendorf, der am Hang des Höllberges eine repräsentative, den Eindruck einer dreiflügeligen Anlage vermittelnde Villa realisierte. Zweigeschossiger Putzbau mit Satteldächern, die beiden Geschosse durch einen umlaufenden Fußwalm getrennt; nach Süden ein der Fassade breit vorgelagerter, zentraler Balkon. Drei Bogenstellungen öffnen jeweils die Wohnräume in den Geschossen zur Terrasse bzw. zum Balkon, im Dach zentrale Satteldachgaupe. Seitlich im Obergeschoss Fenstererker, der rückwärtige Eingang mit Verdachung auf Konsolen und begleitenden, quadratischen Fensteröffnungen. Im Innern zentrale Diele, um die sich die Wohnräume gruppieren. Originale, von Metzendorf entworfene Ausstattung und Möbel teilweise noch erhalten.

Die Gartenanlage heute verwildert, ursprünglich mit Wegen und einer breiten Treppenanlage zur Terrasse eng auf das Haus bezogen. Östlich jüngeres Nebengebäude.

Das Landhaus Rehn zeigt sich formal und konzeptionell dem Deutschen Werkbund verpflichtet. Als Frühwerk eines bedeutenden deutschen Architekten ist sie von künstlerischer, architekturgeschichtlicher und wissenschaftlicher Bedeutung, innerhalb der Villenreihe entlang der Ernst-Ludwig-Promenade ist sie - auf beiden Seiten von Metzendorfbauten gerahmt - unverzichtbarer Bestandteil dieses Ensembles, das darüber hinaus für Auerbach von siedlungsgeschichtlicher Bedeutung ist.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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