Nr. 30, Fensterbrüstung Erdgeschoss
Kaiser-Friedrich-Promenade 30
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Bad Homburg, Stadt
Bad Homburg
  • Kaiser-Friedrich-Promenade 30
Villa
Flur: 11
Flurstück: 36

Die am Schwedenpfad die östliche Seite der Oberen Promenade beschließende Villa besitzt eine lebhafte Baugeschichte: 1843 von Reg.Ass.Fenner nach Entwurf Peipers, Frankfurt, als zweigeschossige, kubische Villa mit Walmdach errichtet; 1858 (Colonel Bakaeff/Holler) und 1863 (Bakaeff/Jacobi) Umbauten und weitere Projekte. Als Sanatorium Dr. Wien erhielt der Bau ab 1905 schließlich seine endgültige Gestalt: u.a. 1911 Verandenvorbau mit Freisitz in Eisenbeton, 1928 Aufstockung um Vollgeschoss (Architekt M. Theophile, Bad Homburg). Dem ursprünglichen Konzept nach wie vor verbunden ist die Wandgliederung mittels flacher Auflagen an Front und Seite (hier außerdem ornamentierte Brüstungsfelder) sowie der klare Schnitt der axial angelegten Öffnungen.

In städtebaulicher Hinsicht von Interesse ist der Umstand, dass das ehemals bis zur Kirdorfer Gemarkungsgrenze sich ziehende Grundstück dieser Villa 1857 für die Villenbebauung am verlängerten, unteren Schwedenpfad parzelliert worden war. Außerdem ist die Anlage von Vorgarten, Hofraum und den ehemaligen rückwärtigen Grünflächen, um einen Ausnahmefall zu nennen, planerisch dokumentiert. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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