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Mit den Häusern Schwedenpfad 8-12 eng verwandtes, ebenso repräsentatives, spätklassizistisches Wohnhaus renaissancistischer Prägung. Entwurf Jacobi 1862/63. Dreigeschossiger, sandsteingegliederter Putzbau mit Satteldach und einer der straßenräumlichen Lage entsprechenden Fassadenorganisation, die eine organisch aus den drei- bzw. vierachsigen Seiten heraus entwickelte, drei Achsen umfassende, halbrunde und zum Turm ausgebildete Eckformation beinhaltet. Gewichtiges Gestaltungselement sind die reichen, Promenade und Kurparkanlagen dem Inneren erschliessenden Balkone. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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