Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Klassizistischer Villenkubus von zwei Geschossen mit gaubenbesetztem Walmdach. Dreiteilige, seitlich zweiachsig und mittig dreiachsig ausgebildete, mit Gesimsen und Traufgebälk horizontalgegliederte Front. Im Erdgeschoss einfach geschnittene Rechteckfenster, im Piano nobile hingegen überdachte Schwibbögen. Öffnung des Inneren zur Promenade hin mittels seitlicher Balkone und zentralem Verandenvorbau, sämtliche aus Gusseisen und stilistisch mit der Architektur des Baukörpers harmonierend. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |