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1865 nach Entwurf Holler für Wilhelm Franz errichtete Villa. Klassizistischer Kubus von drei über Sockel stehenden Geschossen mit Walmdach und Gauben. Die horizontalgegliederte und von einem ausgeprägten Traufgesims beschlossene Fassade besitzt drei mit einfachen Rechteckfenstern und gusseisernen Balkonen (die seitlichen von 1911) besetzte Zonen. Gleichzeitig mit der Villa war ein eingeschossiges, massiv erstelltes Nebengebäude entstanden. Für dieses wurden 1891/92 Umbauentwürfe (H. Braun/Kirdorf) angefertigt, nach denen es durch einen konstruktiven Fachwerküberbau mit Satteldach räumlich erweitert wurde. Kulturdenkmale aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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