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Um 1863/64 wohl nach Pan Holler errichtete Villa mit rückwärtig separat stehendem Seitenflügel von formal äußerst knapp formulierter, spätklassizistischer Architektursprache. Dreigeschossig über Sockel stehender, die Ecklage zur Ferdinandstraße mit gerundeter, organisch in die dreiachsigen Fassaden eingreifender und balkonbestückter Turmausbildung beachtender Bau. Die Villa setzt zusammen mit der gegenüberstehenden Nr. 85 einen wichtigen städtebaulichen Akzent.
Der zweigeschossige, unterkellerte Seitenflügel steht traufseitig zum rückwärtigen Hof des Hauptbaus an der Ferdinandstraße. Verputzter Fachwerkbau unter flach geneigtem Pultdach, der durch schmale Gesimse in der Horizontalen untergliedert ist und noch vor 1871 entstanden ist und um 1900 je Geschoss drei kleine heizbare Zimmer zur Bewohnung enthielt. Die Fenster des OG mit geraden Abschlüssen auf Konsolen zeigen noch eine spätklassizistische Gestaltung. Typisch für die oft rasch vorgenommene Erweiterung der Vorderhäuser zu Schaffung weiteren Wohnraums und von Gästezimmern für Kurgäste.
Die Einfriedung des Hofraums mit eisernem Staketenzaun und Gittertor zwischen Sandsteinpfeilern.
Villa und Seitenflügel sind gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG als Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen ausgewiesen. Das Flurstück ist außerdem Bestandteil der Gesamtanlage "Historisches Kurviertel" gemäß § 2 Abs. 3 HDSchG.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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