Kaiser-Friedrich-Promenade 103
Nr. 103, Ecklage zu Wilhelm-Meister-Straße
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Bad Homburg, Stadt
Bad Homburg
  • Kaiser-Friedrich-Promenade 103
Villa mit Ausstattung
Flur: 34
Flurstück: 7/1

Zwischen 1880 und 1890 erbaute, um 1903/04 großzügig erweiterte Villa. Aus mehreren, auch turmartigen Blöcken zum Großvolumen gefügter und damit die gewachsene Anlage eines italienischen Landhauses implizierender Bau. Dieser Mehrschichtigkeit entsprechen die Versprünge von Horizontalgliedern und Traufen. Von ganzheitlich ordnender Wirkung zeigen sich die durchweg dem Axialsystem unterworfenen Öffnungen, die mit ihren Gewänden in Buntsandstein darüberhinaus einen lebhaften Kontrast zum hellen Putz herstellen.

Im Inneren den unterschiedlichen Bauphasen angehörende Reste dekorativer Ausstattung. Im Erdgeschoss des spätklassizistischen Kerns besonders hervorzuheben ist eine Deckenmalerei in Öl (Holzintarsien, Blumen- und Fruchtgebinde in Trompe l''oeil); des weiteren ist zu nennen eine ursprünglich farbig gefasste Stuckrosette, Reste von Schablonierung (Wintergarten) sowie eine von Pilastern flankierte Tür. Im Dachgeschoss weitgehend erhalten sind Jugendstilfassungen. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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