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Vermutlich um 1870 erbautes, spätklassizistisches Wohnhaus. Freistehender, seitlich erschlossener Bau von zwei Geschossen mit Mansarddach. Horizontal durch Gesimse gegliederte, vertikal mit einem die Traufe durchstoßenden Seitenrisalit zweizonig asymmetrisch konzipierte Front. Das Piano nobile gekennzeichnet durch stark plastische Fensterarchitektur (Wechsel von Dreieck- und Segmentgiebeln als Überdachungen) sowie einer auf den Balkon führenden Doppelfenstertür. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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