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1857 für die Witwe des Louis Leopold, Frankfurt, erbautes Wohnhaus. Über Sockel zweigeschossig stehender Bau. Durch den übergiebelten Mittelrisalit dreiteilig organisierte, mit Gesimsen horizontalgegliederte, an den Kanten abgefaste, grosszügig durchfensterte Fassade. Das klassizistisch umgedeutete Motiv der gekoppelten, von zierlichen Säulen mit Blattkapitellen gestützten Rundbogenfenstern wiederholt sich in schlichterer Form an der seitlichen Treppenhauswand.
Mit der Giebelseite zur Einfahrt stehendes, massiv und in konstruktivem Fachwerk erstelltes, mit Giebelverbretterung und filigranem Ortgangdekor ländlich charakterisiertes Nebengebäude. Kulturdenkmale aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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