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Das mit den Nummern 19 und 21 im Fassadenverbund stehende, 1857 für Jakob Hammelmann gestaltete Wohnhaus hat, wie auch die genannten Nachbarhäuser, seinen Ursprung in einem der von Gräfin Kisseleff 1841/1843 erstellten Landhäusern am "Weg zu den Brunnen". Über Sockel zweigeschossig stehender Bau mit Satteldach. Mit Seitenrisalit asymmetrisch organisierte, horizontal mit Gesimsen gegliederte, elegant spätklassizistisch gestaltete Front mit reicher Balkonbestückung. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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