Kurpark, Kaiser Wilhelms-Bad
Kurpark, Kaiser Wilhelms-Bad, Moorbereitungshaus
Kurpark, Kaiser Wilhelms-Bad, Detail
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Bad Homburg, Stadt
Bad Homburg
  • Kisseleffstraße 45 (Kaiser-Friedrich-Promenade)
Kurpark, Kaiser Wilhelms-Bad
Flur: 35
Flurstück: 10/16

Bereits 1859 hatte der Geheime Medizinalrat Dr. Deetz angeregt, in unmittelbarer Nähe der Quellen verschiedene Kur- und Badeeinrichtungen zu erbauen. Als erste dieser Neuerungen war 1859 das Moorbad errichtet worden, gefolgt von dem als Provisorium im Magazin des Brunnensälchens 1872 installierten Parkbad. In der Zeit nach der Spielbankschließung (1872), die vom Bemühen um die Neuakzentuierung des Kurwesens in Bad Homburg geprägt war, trat das Projekt eines zentral gelegenen, unterschiedliche Kuranwendungen unter einem Dach vereinigenden Badehauses auf den Plan. Nach dreijähriger Bauzeit wurde 1890 schließlich das nach dem ersten Deutschen Kaiser benannte Bad eröffnet. Als Architekt zeichnete Louis Jacobi. Dieser traf mit der stilistisch an der italienischen Hochrenaissance orientierten Thermenarchitektur den auf höchste Repräsentation gerichteten Zeitgeschmack und kam damit der Erwartungshaltung des wilhelminischen Publikums entgegen. Unter der historisierenden Baumaske verbarg sich eine dem damals modernsten Stand entsprechende Haustechnik.

Die eingeschossige, klappsymmetrisch angelegte, in gelbem Klinker und Buntsandstein errichtete Dreiflügelanlage zeigt sich in der Vorderansicht mit einer auf die Bauorganisation hinweisenden Front. Zentral erhebt sich hinter dem vorgestellten Portikus das von einer mächtigen Kuppel überspannte Vestibül. Dieses hat mit Terrazzoboden, architektonischer Wandgliederung, kassettierter Kuppel mit buntverglaster Kalotte seine originale Ausstattung weitgehend beibehalten. Aus dieser ins Quadrat eingeschriebenen Rotunde entwickelt sich rückwärts der mittlere Flügel ("Badetempel"), dem funktionell das am hohen Schornstein erkennbare Moorbereitungshaus zugeordnet ist. Beidseitig des Kuppelbaus führen schmale Verbindungsglieder zu den, an den Kopfstellen mit eineinhalb geschossigen Pavillons besetzten, seitlichen Flügeln.

Die ursprünglich über dem Eingang, im Schnittpunkt des Schräggeisons aufgestellte Kaiserstatue wurde nach der Errichtung des Kaiser Wilhelm I-Denkmals (Enthüllung 1905) optisch als störend empfunden und entfernt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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