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Bad Homburg, Stadt
Bad Homburg
Kirdorf
  • Kaiser-Wilhelm-Jubiläumspark (Kaiser-Friedrich-Promenade)
Kurpark, Denkmal Kaiser Wilhelm II
Flur: 9
Flurstück: 249/9

Über abgetrepptem Sockel sich erhebender, hochrechteckiger Buntsandsteinblock mit profilgerahmtem, vertieftem Spiegel, der Kaiserporträt und (rot ausgezogene) Widmungsinschrift, aus der Stiftungsgrund und Standortwahl deutlich wird, trägt: "ZUR ERINNERUNG / AN DAS 25JÄHRIGE / REGIERUNGSJUBILÄUM / SEINER MAJESTÄT / WILHELM II / DEUTSCHEN KAISERS / KÖNIG VON PREUSSEN / IST DIESER PARK VON / DER GETREUEN STADT / BAD HOMBURG VOR DER HÖHE UND IHRER DANK / BAREN BÜRGERSCHAFT / IN DEN JAHREN / 1913 UND 1914 / ANGELEGT UND / KAISER WILHELM II / JUBILÄUMS-

PARK / BENANNT WORDEN".

Die Gestaltung des Denkmals beruht auf dem Entwurf des Bad Homburger Architekten und Stadtverordneten Weisshaar, der mit seiner gleichzeitig erfolgten Stiftung des Steins die klassische Form des Monuments gegenüber dem vom Magistrat präferierten Taunusquarzitblock mit bronzener Inschriftentafel durchgesetzt hatte. Das 1981 von Ortrud Krüger-Stohlmann geschaffene Bronzerelief, das den letzten Deutschen Kaiser im Profil zeigt, ersetzt das 1914 von Karl Stock, Frankfurt, gestaltete (und 1920 entfernte) Medaillon mit Kaiserbildnis.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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