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1865 geplantes (Dessart/Jacobi), dreigeschossiges Doppelhaus mit Satteldach und auf einheitliches Erscheinungsbild getrimmten Fassadenteilen. Diese vier- bzw. fünfachsig durchbrochenen Wandflächen sind im klassizistischen Sinn gegliedert und von einem untertrauflagigen Deutschen Band beschlossen. Hervorhebung des Piano nobile mittels Fensterarchitektur und Balkonen. Die Gebäude waren als Wohn- und Geschäftshäuser konzipiert und sind somit interessantes Zeugnis für den Funktionswandel, dem die Louisenstraße sich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ausgesetzt zeigte. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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