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Über Souterrain dreigeschossig sich erhebendes, um 1843 an der Ecke zur damals projektierten Verlängerung Kisseleffstraße errichtetes Wohnhaus. Klassizistisch orthodox gegliederter Kubus mit fünfachsigen, rechteckig durchbrochenen und geschossweise differenziert ausgestattete Fenster aufweisenden Fassaden. Bis ins Detail (u.a. gusseiserner Balkon) gut erhaltener Bau. Anstelle des bestehenden Walmdachs ist für die Planungsphase ein Zeltdach mit Belvedere festgehalten. Das Wohnhaus ist Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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