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1855/56 errichtetes Wohnhaus von drei Geschossen mit Satteldach. Streng horizontal gegliederte, dreizonige, die Mitte akzentuierende Front. Die Stichbogenfenster im ersten Obergeschoss zu säulengestützten Gruppen zusammengezogen. Als pittoresker Staffagebau im Gegenüber des Kurhausgartens vorwiegend gotisch eingestimmter Dekor: Brüstungsschmuck, Fensterüberdachungen und punktuell gesetzte Maßwerkrosetten unter der Traufe. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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