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Über polygonalem Grundriss stehendes, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit Mansardwalmdach. Die Eckposition des Hauses wird mit dem vorspringenden, von Büge gestützten, Obergeschoss markant ins architektonische Motiv umgesetzt. Auch wenn der Bau letztlich barock überformt worden war, so verweisen verschiedene Teile des Fachwerks auf weitaus ältere Zustände. Das Gebäude ist durch einen früheren Besitzer, Orgelbauer Johann Conrad Bürgy, auch ortsgeschichtlich interessant. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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