Ober-Erlenbacher-Str. 9, Kath. Kirche St. Martin, Rest der Kirchhofmauer
Ober-Erlenbacher-Str. 9, Kath. Kirche St. Martin, ehem. Nordportal/Ehrenmal
Ober-Erlenbacher-Str. 9, Kath. Kirche St. Martin, Südportal
Ober-Erlenbacher-Str. 9, Kath. Kirche St. Martin, Saal mit Chor
Ober-Erlenbacher-Str. 9, Kath. Kirche St. Martin, Westportal
Ober-Erlenbacher-Str. 9, Kath. Kirche St. Martin
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Bad Homburg, Stadt
Bad Homburg
Ober-Erlenbach
  • Ober-Erlenbacher Straße 9
Kath. Kirche St.Martin, Rest der Kirchhofmauer und Kriegerdenkmal
Flur: 1
Flurstück: 46/3

1763-67 anstelle eines Baus von 1160 errichtete, das Martinspatrozinium der fränkischen Gründungskirche weiterführende Barockkirche.

Längsrechteckiger Saalbau mit Krüppelwalm, achtseitigem, geschiefertem Stockwerksturm und dreiseitig geschlossenem Chor. Dieser tritt im Inneren eingezogen und halbrund ausgebildet auf. Die Außengliederung erfolgt mit über Eck gebrochenen Pilastern, Gesims und hausteingewändeten Stichbogenfenstern. Die Westfront akzentuiert durch flachen Risalit, dessen Giebel (mit Allianzwappen des Patronatsherrn Johann Philipp Graf von Ingelheim und dessen Gemahlin Clara Philippina Freiin von Dalberg) auf einem sich mit dem Hauptgebälk verkröpfenden Gebälk liegt. Über der Rahmung des Eingangsportals aufruhend ein Scheinfenster mit Reliefdarstellung des Hl.Martin.

Sakristeierweiterung 1961/62.

An der äußeren, nördlichen Langseite das Ehrenmal (1927) für die Gefallenen des 1.Weltkrieges ("Unseren Opfern 1914-1918"). Von Namenstafeln flankiert das Kreuz mit Corpus Christi über barockisierendem Sockel.

Der ursprünglich hoch ummauerte Kirchhof (Mauerrest an der Rückseite des Wohnhauses Bornstr. 43) erfuhr 1951 durch die Anlage des in Achse zum Kirchportal liegenden Treppenaufgangs, der den alten, an der südwestlichen Ecke gelegenen Zugang ersetzt, und mit dem gleichzeitigen Bau der neuen, aus Quarzit bestehenden Westmauer, maßgebliche Veränderungen. Dieser Gestaltung vorangegangen war 1936/37 der Abbruch einer Hofanlage an der Ober-Erlenbacher-Straße, durch den ein Platzraum gewonnen worden war.

Weitere Ausstattungsstücke:

- Zwei Einzelstatuen (Hl.Marciana, Hl.Katharina).

- Zwei Kruzifixe

- Muttergottes mit Krone.

- Pietà, 1700.

- Zwei Rokokokelche, Silber vergoldet, Augsburg, 18. Jahrhundert.

- Orgel, Bernhard Dreymann, 1839, mit Gehäuse.

- Deckengemälde, Eulogius Böhler, Würzburg, 1925.

Das Inventar der Martinskirche umfasst an beweglichen Ausstattungsstücken sowohl bauzeitliche und wohl eigens hergestellte Einrichtungsgegenstände, als auch Kunstwerke unterschiedlicher Provenienz. Hauptsächlichste Quelle war die (1712 erbaute, 1815 abgebrochene) Kirche des 1808 säkularisierten Prämonstratenserinnen-Klosters Nieder-Ilbenstadt gewesen.Nieder-Ilbenstadt: -Drei Altäre mit Reliquienkästen in den Sockelzonen und reichem Figurenschmuck, der Franz Matthias Hiernle, Mainz, und Johann Wolfgang Fröhlicher, Frankfurt a.M. zugewiesen wird: Hochaltar 1697-1700; Seitenaltäre (Hl.Kreuz, Hl.Anna) 1691-94, mit Altarblättern nach P.P.Rubens, Oswald Onghers (?), Würzburg.

-Zwölf von ursprünglich 13 Stationsbildern, Anton Flachner. Stiftung der Apollonia Horn, geb. Lorschert, 1782. (Dazu zwei Ergänzungen des 19. Jahrhunderts).

-Zwei Ölgemälde (Hl. Norbert, Christus an der Geiselsäule).

Bauzeitliche Gegenstände: -Kanzel, 1768, wohl nach Entwurf Johann Förster, Mainz. Aufwendig gearbeitetes Werk, bestehend aus einem von blattwerkbesetzten Voluten verklammerten Korb und einem u.a. mit Lambrequins besetzten Schalldeckel.

-36 Kirchenbänke, Mainz. Kommunionsbank, zwei Beichtstühle, Chorgestühl.

-Taufstein. Schaft in Form einer gewundenen Säule aus schwarzem Schuppacher Marmor, Sockel und Becken aus Villmarer Marmor.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
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