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Die Wegegabelung Rathausgasse/Rind'' sche Stiftstraße beherrschendes, über massivem Hochkeller (mit seitlichem Eingang) errichtetes, zweigeschossiges, giebelständiges und über den Hofraum erschlossenes Fachwerkwohnhaus mit Krüppelwalmdach. Das stattliche Gebäude hat offensichtlich verschiedene Bauphasen durchlaufen. So verweisen etwa die Eckpfosten aussteifenden Mann-Figuren auf die Zeit um 1700. Die Dachzone hingegen ist einer späteren Maßnahme zuzuordnen. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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