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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
  • An der Automeile 16
  • Riversplatz 9
  • Riversplatz 8
  • Riversplatz 7
  • Riversplatz 5
  • Riversplatz 3
  • Riversplatz 2
  • Riversplatz 1
  • An der Automeile 18A
  • An der Automeile 18
  • An der Automeile
Sachgesamtheit Ehemalige Wald- bzw. Verdun-Kaserne
Flur: 43
Flurstück: 29/3, 32/10, 32/12, 32/13, 32/2, 32/3, 32/4, 32/8, 32/9, 33/1, 35/18, 44/1

Weiträumige, heute im Wesentlichen von der Verwaltung des Landkreises Gießen genutzte Kasernenanlage. Als Infanteriekaserne (Waldkaserne) entstand sie ab Herbst 1934, vermutlich nach den Plänen des Regierungsbaurats Geißler vom damaligen Heeresbauamt. Nach der Einweihung im Oktober 1935 wurde sie durch das Inf. Reg. 36 genutzt, ein Jahr später durch das Inf. Reg. 116, das im Ersten Weltkrieg an der Schlacht von Verdun beteiligt war; deshalb Umbenennung in Verdun-Kaserne. 1939 entstanden zusätzlich Bunkeranlagen im Stil von schlichten Bauernhäuser, ein Nachrichtenbunker sowie zwei Luftschutztürme der Bauart "Winkel". Ab September 1940 wurde die Heeresschule für Nachrichtenhelferinnen in der Kaserne untergebracht.

Nach dem Einmarsch der Amerikaner in Gießen diente die Verdun-Kaserne zunächst als Auffanglager für Kriegsgefangene und ausländische Arbeiter, dann als Standort der amerikanischen Feldartillerie. In dieser Funktion erhielt sie den Namen Rivers Barracks, nach dem posthum mit der Tapferkeitsmedaille ausgezeichneten Staff Sergeanten Ruben Rivers. Nach dem Abzug der amerikanischen Truppen im September 1993 stand sie mehrere Jahre weitgehend ungenutzt, bis nach einer Sanierung 2007 die Kreisverwaltung hier einzog.

Die Kasernenanlage besteht im Wesentlichen aus sieben zwei-, hauptsächlich dreigeschossigen Putzbauten, die einen Appellplatz im Rechteck umstehen. Die Fassaden sind durch regelmäßig gesetzte Lochfenster gegliedert, die Eingänge weisen rechteckige Ziegelrahmungen auf, eine Fortsetzung der Sockelgestaltung. In den Walmdächern sitzen Schlepp- bzw. Satteldachgaupen.

Im Inneren sind die Raumdisposition und die Treppenhäuser mit den sachlich gestalteten Geländern erhalten.

Zwischen den beiden östlichen Häusern und hinter dem südlichen Bau erheben sich die beiden Spitzbunker, deren Eingänge nur über eine Eisenleiter erreichbar sind. Bestandteile der Kasernenanlage sind auch die beiden erhaltenen Bunker südlich und der ihnen benachbarte Nachrichtenbunker (An der Automeile). Diese Bauten sind zur Tarnung eingeschossig mit Satteldächern ausgeführt, wirken somit wie einfache Wohnhäuser. Von besonderem Interesse sind auch die weitläufigen unterirdischen Anlagen des etwas abgelegenen Nachrichtenbunkers.

Die ehemalige Kasernenanlage ist eine Sachgesamtheit von besonderer historischer und - hinsichtlich der Bunkeranlagen - auch bautechnischer Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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