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Nach Entwurf Holler errichtete, 1869 eingeweihte Allgemeine Bürgerschule. Dreigeschossiger, langgestreckter Bau mit zwei nach Norden ausgreifenden Flügeln und abgewalmten Dächern. Über dem Haupttrakt mittiger, durch sechs rundbogige Fenster beleuchteter Aufbau mit querliegendem, Giebelfelder erzeugendem Satteldach. Gliederung der nüchternen, verputzten Fassaden mit Buntsandsteinelementen, wie durchlaufenden Sohlbankgesimsen und Organisation mit axial eingesetzten Rundbogenfenstern. Akzentuierung der Hauptfront durch dreiachsigen, den Eingang aufnehmenden Risalit, dessen abschließender Giebel von einem auf Stufenkonsolen vorkragenden Glockentürmchen mit der Wetterfahne von 1868 aufgebrochen wird. Gliederungs- und Fensterform verweisen auf Vorbilder der florentiner Frührenaissance, die für Hollers Werk eine wiederholte stilistische Orientierung darstellt. Die Allgemeine Bürgerschule, benannt nach Landgraf Ludwig, der 1830 die Bildung der Simultanschule in die Wege geleitet hatte (1830 Zusammenlegung der evangelisch-lutherischen und der protestantischen Schulen, ab 1837 Aufnahme jüdischer Schüler), war erst im Schulhaus am Schulberg 1 untergebracht gewesen. Kulturdenkmal aus orts- und architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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