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Die Ecklage zum Seitenarm Rathausgasse ausbildendes, dreigeschossiges, verputztes Wohn- und Geschäftshaus mit rückwärtiger Erschliessung. Die äußere Gestalt des Hauses sowie der seitliche Ladeneinbau beruhen auf einem im 19. Jahrhundert vorgenommenen Umbau. Das Gebäude ist im Kern jedoch weitaus älteren Ursprungs (von Interesse ist hier die seitliche Auskragung). Das Gebäude ist zusammen mit Nr. 3 auch unter dem Aspekt der im späten 19. Jahrhundert vorgenommenen, städtisch repräsentativen Erneuerung im Altstadtbereich zu sehen. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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