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Im Grundriss L-förmiges Fachwerkwohnhaus von zwei Geschossen mit Walmdach. Der Bau besteht aus einem älteren, ecklagigen und ursprünglich wohl giebelständigen Teil (im Obergeschoss Fachwerkreste aus der Zeit um 1700) und einem traufständigen Anbau des 18. Jahrhunderts. In Ecklage ein Ladeneinbau des 19. Jahrhunderts. Das auch städtebaulich interessante Gebäude stellt im eigentlichen Sinn einen barocken Putzbau mit nicht für die Sicht bestimmtem Fachwerkgerüst dar. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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