Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Unverputzter Bruchsteinrundturm aus dem 14. Jahrhundert, 1711 von 9 m auf 14 m Höhe erhöht, der Turmhelm von 1728. Die Wetterfahne von 1646 zeigt das Homburger Wappen und die Halbfigur eines Armbrustschützen. Die seitlich herausragende Steinkonsole ist Rest des Wehrgangs der "Schlossmauer" (14. Jahrhundert). Der Wappenstein über dem spitzbogigen Eingang mit zwei gotischen Schilden (Stadt Homburg und Herren von Eppstein oder Grafen von Hanau) stammt vermutlich von dem 1820 abgebrochenen Rathaus. Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen und städteentwicklungsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |