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Traufständiges, zweigeschossiges, über einem an der nordwestlichen Seite zugänglichen Keller errichtetes und vom Hofraum her erschlossenes Fachwerkwohnhaus mit Krüppelwalmdach. Das Gebäude stellt in seiner intendierten Konzeption einen barocken Putzbau mit streng axialer Fensteranordnung dar. An der Hauptfront ein Ladeneinbau des 19. Jahrhunderts mit klassizistischer Aussengestaltung. Der Bau war auf den Arealen zweier Vorgängerbauten errichtet worden. Integraler Bestandteil des im Barock erneuerten Einzugsbereichs des Obertores. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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