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Zweigeschossiges, über polygonalem Grundriss errichtetes und eine städtebaulich interessante Ecklage einnehmendes Fachwerkwohnhaus. An der Eingangsfront ein leichter Geschossüberstand und erratische Durchfensterung, ansonsten durchweg axial angeordnete Doppelfenster. Der Zuschnitt der Öffnungen und die hölzernen Fensterrahmen mit auf geschweiften Konsolen ruhenden Sohlbänken entstammen einer Maßnahme des 19. Jahrhunderts. Die Ursprünge des Hauses reichen ins 16. Jahrhundert zurück. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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