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Der als Kulturdenkmal ausgewiesene Gebäudeteil Nr. 16 stellt ein in zwei Bauabschnitten, 1505 und 1508, errichtetes und mit der nördlichen Traufseite zur ehemaligen Weede ausgerichtetes Fachwerkwohnhaus mit Satteldach dar. Der zweigeschossige Bau mit trauf- und giebelseitigem Geschossüberstand, der an der nordwestlichen Ecke von einem Knaggenbündel getragen wird, weist unterschiedliche, den Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit dokumentierende Konstruktionsweisen auf. An der Nord- und Ostseite Verblattung von Streben und Riegeln, im rechten Bereich des nördlichen Obergeschosses Verzapfung der Hölzer. Auf Symmetrie bedachte Auslegung des Fachwerks an der mit Ständer zweigeteilten Giebelseite durch Eckaussteifung mittels gebogener und sich überschneidender 3/4- und Kopfstreben. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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